Rechtsauskunft
Unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Bülach
| Wann | Montag: 14 bis 17.30 Uhr Freitag: 14 bis 16.30 Uhr |
| Berechtigt | Einwohnerinnen und Einwohnder des Bezirks Bülach, betreffend arbeitsrechtliche Fragen auch Personen mit Arbeitsort im Bezirk. |
| Inhalt | Wir erteilen unentgeltliche Rechtsauskunft im Zivilrecht. Keine Rechtsauskunft erteilen wir für:
Die erteilten Auskünfte sind unverbindlich. |
| Dauer | Maximal 15 Minuten (Bitte halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.) |
| Mietrecht | Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde für telefonische Auskünfte zur Verfügung: Montag bis Freitag, 14 bis 16.30 Uhr, Tel. 044 863 44 33 |
| Für Fragen zu AHV, IV: Sozialversicherungsanstalt Zürich Für Fragen zur Arbeitslosenversicherung (ALV): Regionales Arbeitsvermittlungszentrum |